Risikobeurteilung für kraftbetätigte Fenster
Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die Maschinenverordnung (MVO) vom 29. Juni 2023 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – ohne Übergangsfrist. Neue Anforderungen verlangen von Planern, Errichtern und Betreibern die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorgaben zur Minimierung von Gefährdungen. Mit unserem MVO-Tool für die Risikobeurteilung können Sie die Schutzklasse für kraftbetätigte Fenster ermitteln, eine umfassende Risikobewertung durchführen und Optimierungsmöglichkeiten einsehen, um die gesetzlichen Anforderungen sicher zu erfüllen.
Der Bauplaner oder Architekt bzw. die ausschreibende Stelle müssen die Anforderungen an kraftbetätigte Fenster, insbesondere die erforderlichen Schutzmaßnahmen, eindeutig vorgeben. Der Auftragnehmer, der das kraftbetätigte Fenster errichtet, ist verantwortlich für die Einhaltung der Ausschreibung unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik.
Mit unserem MVO-Tool dokumentieren Sie per PDF als Planer Ihre Risikoanalyse sowie die von Ihnen geplanten Schutzmaßnahmen – auch zur Weitergabe an die Errichter.Zum Online-MVO-Tool auf der vfe.info Website