Gesetzliche Grundlagen / Vorschriften
Der rechtliche Bezugsrahmen für den vorbeugenden
anlagentechnischen Brandschutz in Deutschland ist das Bauordnungsrecht. Die genauen gesetzlichen Regelungen werden in den einzelnen Bundesländern durch eigene
Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen festgelegt. Außerdem müssen sowohl die eingesetzten Bauteile als auch die Komplettanlage alle Auflagen der aktuell geltenden europäischen und nationalen Normreihen DIN EN 12101 und DIN 18232 erfüllen und dürfen nur mit entsprechender CE-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden.