Handansteuereinrichtungen (Taster) gehören zur
RWA (Rauchwärmeableitung) und werden im Brandfall zur Aktivierung der Rauchableitung manuell ausgelöst. Sie können als Haupt- bzw. Nebenbedienstelle eingesetzt werden. RWA-Anlagen sind zur Rauch- und Wärmeableitung vorgeschrieben.