Als notwendige Rauchabzugsfläche wird in der MBO bzw. in den verschiedenen LBOs für Treppenräume, Aufzugschächte und Keller in der Regel der geometrische Querschnitt gefordert. Dieser berechnet sich aus der Länge der Hauptschließkante multipliziert mit der Öffnungsweite, die abhängig vom Öffnungswinkel ist.