Als notwendige Rauchabzugsfläche wird in der MBO bzw. in den verschiedenen LBOs für Treppenräume, Aufzugschächte und Keller in der Regel der geometrische Querschnitt gefordert. Dieser berechnet sich aus der Länge der Hauptschließkante multipliziert mit der Öffnungsweite, die abhängig vom Öffnungswinkel ist.
Bei einem Öffnungswinkel von 60° ist der errechnete Wert "A" mit der maximalen lichten Öffnungsfläche des Fensters gleichzusetzen. Einen größeren geometrischen Querschnitt als die lichte Öffnungsfläche kann es nicht geben.