Die Energiesparverordnung (EnEV) regelt seit dem 1. Mai 2014 den Energieausweis und die Anforderungen an Bauteile wie Dach, Fassade und Fenster. Sie soll dafür sorgen, dass die Kosten für Warmwasser und Heizung bei bestehenden Gebäuden sinken. Das gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für Sanierungen.
Häuslebauer und Hausbesitzer kommen seit 2014 nicht mehr an der Energiesparverordnung vorbei. Vor allem, wenn saniert werden soll, ist die Beachtung der
EnV unabdingbar. Gerade in Altbauten wird viel teuere Energie verschwendet. Daher wird nicht nur geregelt, wann Hausbesitzer einen Energieausweis benötigen, sondern auch der Energiestandard. Lediglich Häuser, die unter Denkmalschutz stehen und Häuser mit erhaltenswerter Bausubstanz dürfen von der Energieeinsparverordnung abweichen. Was beachtet werden muss, können Sie
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